Die Hausordnung (hängt bei den Zugängen zum Festivalgelände auf und kann auch auf der Soiz Fest Website
eingesehen werden) ist verbindlich! Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus (somit auch
am Campingplatz und am Parkplatz) und wird davon bei Verstößen uneingeschränkt Gebrauch machen.
Das Campen und der Zutritt zum Kerngelände sind nur mit gültigem Soiz Fest Ticket während der
Öffnungszeiten möglich. Das Campen ist auch für Besitzer von Tagestickets zulässig.
• Park-, Campingplätze sind ab Freitag, den 16.8.2024, 12:00 Uhr geöffnet.
• Park-, Campingplätze werden am Sonntag, den 18.8.2024 um 12:00 Uhr aufgelöst.
• Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
• Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern ist am Parkplatz verboten.
• Parken auf eigene Gefahr – es gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ am Gelände einfahren und parken.
• Die Platzvorgabe der Zelt- und Parkplätze bitte einhalten und nicht auf den Wegen zwischen den Zelt-/KFZ
Reihen campieren oder parken!
• Fluchtwege sind freizuhalten! Campieren auf den Wegen muss leider mit einem Geländeverweis geahndet
werden!
• Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei
Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.
Jegliche Art von gas Kartuschen, Gasflaschen und/oder brennbare Flüssigkeiten sind
Am gesamten Gelände (Park-, Camping- sowie Kerngelände, etc.) für Besucher strengstens verboten!
Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher Eigenverantwortlich ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne
Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen (anzeigen durch Einschalten der Warnblinkanlage)!
Am gesamten Gelände gilt strengstes Glas- und Sperrmüllverbot! Das Graben von Löchern ist am gesamten
Gelände strengstens untersagt! Am gesamten Gelände weiters verboten:
• Entfachen von und Hantieren mit offenem Feuer
• Bierkisten, sperrige Gegenstände
• Fahrräder, Mopeds
• Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper jeglicher Art
• Haustiere jeglicher Art
• Drogen
• Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä.
• Drohnen sowie andere Flugobjekte, wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä.
Wir möchten euch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl beim Zugang zum Campingplatz, sowie zum
Kerngelände Kontrollen durchgeführt werden und nicht zugelassene (z.B. Biergarnituren, sperrige
Gegenstände) sowie gefährliche Gegenstände (z.B. Glasflaschen, Waffen etc.) Abgenommen werden! Das
Mitnehmen von gefährlichen Gegenständen verstößt gegen die Hausordnung und kann im extremen Fall zum
Ausschluss des Soiz Fest führen.
Es gelten ausnahmslos und ohne Ausnahme die Hausordnung, die Sicherheitshinweise und die allgemeinen Hinweise des Veranstalters; diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheitspersonal des Veranstalters konkretisiert oder adaptiert werden und sind ebenso ausnahmslos einzuhalten.
Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen, u.ä.). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst, allenfalls auch online, angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist (auch) in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten! Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen (durch Einschalten der Warnblinkanlage)! Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sowie Drohnen und andere Flugobjekte sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!
- Geltung
Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz beim Soiz Fest und ist ausnahmslos einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Soiz Fest Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist unbedingt und ausnahmslos Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht des Veranstalters verwiesen. Am Parkplatz gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz
auffahren und parken.
- Verbote
Die Platzvorgabe der Parkplätze ist strikt einzuhalten; es ist ausnahmslos und strengstens verboten und ausdrücklich untersagt, auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos und strengstens verboten. Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist ausnahmslos und strengstens verboten.
Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet. Grillvorrichtungen dürfen nur am Grillplatz verwendet werden. Es ist weiters verboten, Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehen Tanks am Parkplatzplatz mit sich zu führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten. Es ist ausdrücklich und ausnahmslos untersagt, Camping- oder Parkplatzflächen für andere Besucher zu reservieren oder Flächen abzustecken, die nicht unmittelbar als eigene Zeltplätze benötigt werden.
Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten. Ebenso das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Camping- und Parkplatz und auch das Graben von Löchern. Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Camping- und Parkplatz, auch Bierkisten, Biertische und Bänke und ähnliches sind verboten. Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Camping- und Parkplatz ist den Besuchern nicht gestattet.
Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Bar, Toilettenwagen und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches). Einrichtungen am Camping- und Parkplatz, wie Pavillons, Biertische, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente sind nicht gestattet.
Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle. Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen. Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss abgebaut werden.
Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet. Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Parkplatz auffahren.
Weiters sind nicht gestattet:
- Die Mitnahme von Drogen;
- Die Mitnahme von Tieren;
- Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und dgl.;
- Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä.;
- Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä.;
- Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde;
- einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen;
- Das Einsammeln von Gegenständen, die gegen ein Pfand ausgegeben werden, durch Personen, die das Pfand nicht begeben haben, ist untersagt und führt widrigenfalls zu einem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Pfandrückgabe.
Zusätzliche Verbote:
Musik- und Aggregatverbot zwischen 20:00 und 10:00 Uhr (Musik in Zimmerlautstärke erlaubt zwischen 10:00 und 20:00 Uhr).
- Verantwortlichkeiten
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Soiz Fest und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet nicht vor der Beendigung des Abbaus nach dem Soiz Fest.
Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Soiz Fest führen. Der Sicherheitsdienst vertritt den Veranstalter bei der Durchsetzung seines Hausrechts.
- Geltungsbereich
Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Partybereich) beim Soiz Fest. und ist ausnahmslos einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Soiz Fest Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist ausnahmslos und umgehend Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle einverstanden; ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen, Behältnissen, Kleidung und dergleichen).
Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahren verwertet werden dürfen.
- Verbote
Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens und ausnahmslos verboten (Zuwiderhandlungen werden geahndet):
- Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten;
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen;
- Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten;
- Große Taschen, Rucksäcke – erlaubt sind Taschen u.Ä. in der Größe bis maximal A4.
- Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, sog. „Selfie Sticks“;
- Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen;
- Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.ä.;
- Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.ä.;
- Bild- und Tonaufnahmegeräte;
- Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde;
- Die Mitnahme von Drogen;
- Die Mitnahme von Tieren;
Weiters ist verboten:
- Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art;
- Das Mitnehmen von Speisen;
- Stagediving und Crowdsurfen;
- Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen;
- Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge;
- Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren);
- Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten;
- Einrichtungen wie Bar, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches);
- Einrichtungen am Gelände, wie Wohnhaus, Nebengebäude, Holzhütte, Gartenanlage zu betreten oder zu besteigen
- Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
- Das Betreten der Bühnen und des Backstage-Bereichs sowie aller anderen öffentlich nicht zugänglichen Bereiche;
- Am Veranstaltungsgelände einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen;
- Das Einsammeln von Gegenständen, die gegen ein Pfand ausgegeben werden, durch Personen, die das Pfand nicht begeben haben, ist untersagt und führt widrigenfalls zu einem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Pfandrückgabe.
- Verantwortlichkeiten
Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Soiz Fest und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet nicht vor der Beendigung des Abbaus nach dem Soiz Fest Festival.
Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und entschädigungslosem Verlust der Eintrittsberechtigung zum Soiz Fest führen. Der Sicherheitsdienst vertritt den Veranstalter bei der Durchsetzung des Hausrechts.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und/oder dem Zutritt zum Bühnengelände gelten auch diese Sicherheitshinweise vereinbart und anerkannt. Auch den Sicherheitshin- weisen unterliegen alle Personen, die sich am Bühnengelände aufhalten. Die Einhaltung der Sicherheitshinweise ist verpflichtend und wer dagegen verstößt, kann vom Gelände verwiesen werden. Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus (somit auch am Campingplatz und am Parkplatz) und wird davon bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Vorschriften, die Sicherheitshinweise oder andere gesetzliche Grundlagen uneingeschränkt Gebrauch machen, wobei der Entzug der Eintrittskarte und der Verweis vom Gelände mit dem Verlust von Rückerstattungsansprüchen sowie sonstigen Ansprüche und auch mit anteiligen Kostenbelastungen für Verwiesene verbunden ist.
Zum Gelände haben nur Personen Zutritt, die vom Veranstalter zugelassen sind und/oder die über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können Eintrittskarten durch den Veranstalter ersatzlos eingezogen werden. Vor Ort können zusätzlich zum Preis für das Ticket weitere Kosten anfallen (z.B. Nahrung und Getränke, Müllsammelgebühren, Becherpfand, etc.).
Jeder ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Nach erfolgtem Zutritt sind Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Missbrauch hat den Ticketentzug zur Folge. Eintrittskarten werden beim Zutritt zum Gelände entwertet und dem Besucher ein Armband angelegt. Werden beim neuerlichen Zutritt nicht das unbeschädigte Armband und die entwertete Eintrittskarte vorgewiesen, besteht kein Anspruch auf Zutritt. Es gilt selbstverständlich das burgenländische Jugendschutzgesetz!
Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzte Sicherheitsorgane (Ordnungsdienste), der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Gelände erwiesen.
Am Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird und das Gelände samt seinen Einrichtungen ist sorgsam und schonend zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährdet, oder gefährliche Gegenstände oder sonstige verbotenen Gegenstände (z.B. Pyrotechnik) mit sich führt, dem kann der Zutritt verweigert oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.
Der Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sind sowohl beim Eintritt als auch am Gelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung von Sachverhalten Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen und die Identität zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle nicht erteilt, dem kann der Zutritt verwehrt oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.
Der Veranstalter bittet alle Besucher zu ihrer eigenen Sicherheit auf Taschen, Rucksäcke und Behältnisse aller Art zu verzichten. Was Besucher nicht unbedingt am Gelände benötigen, sollte unbedingt überhaupt zu Hause, am Campingplatz oder versperrt im Auto zurückgelassen werden.
Auf dem gesamten Gelände gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen). Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters nicht zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten en, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.
Werbemaßnahmen gleich welcher Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind grundsätzlich untersagt, Das Verteilen von Flugzettel, Werbematerial, Zeitschriften und Ähnlichem ist ebenso untersagt wie das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art oder die Durchführung von Sammlungen.
Unterbrechung / (Teil)Absage:
Aus Sicherheitsgründen (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) kann es erforderlich sein, dass wir das Gelände teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf auch nur teilweise Rückerstattung es Kartenpreises begründet. Unseren Anweisungen bzw. den Anweisungen des Ordnerdienstes ist unmittelbar und vollständig Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Es gilt unsere Hausordnung. Weitere verbindliche Informationen stellen wir über unsere Website zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns bei witterungsbedingten Gefährdungsmöglichkeiten jedoch vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen; dasselbe gilt für solche Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen aufgrund behördlicher Anordnung. Auch Programm- und Besetzungsänderungen behalten wir uns vor. Ansprüche wegen der Absage einzelner Künstler/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Dasselbe gilt für Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen, die uns vorbehalten sind und die zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung berechtigen und auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere Künstler/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen und die Haftung des Veranstalters auf das größtmögliche gesetzlich zulässige Ausmaß beschränkt.