Anfahrt

📍
Adresse
Landgasthof Roßkothen
84494 Niedertaufkirchen
🚗
Parken
Nutzt bitte die ausgeschilderten Parkplätze. Das Parken auf den Zufahrtsstraßen ist strengstens verboten.

Lageplan

Parkplatzupdate

⚠️ Aufgrund der Regenfälle der letzten Tage wurde der Parkplatz um ein Feld verschoben. Die Einfahrt ist vor Ort ausgeschildert. Es handelt sich um ein Stoppelfeld – bitte bei der Anreise mit dem Auto entsprechend beachten.

Parkplatzupdate

Notfallplan

Lageplan

Camping

⛺ Öffnungszeiten

Der Campingplatz öffnet am Freitag um 10:00 Uhr und schließt am Sonntag um 12:00 Uhr. Eine frühere Anreise ist leider nicht möglich. Das Fahrverbot auf den Campingflächen gilt täglich von 19:30 - 8:00 Uhr.

Allgemein

Die Campingfläche befindet sich auf einer Weidefläche und wird entsprechend wieder genutzt.Nebenan ist ein Reiterhof mit Pferden sowie ein Naturschutzgebiet.Wir vertrauen darauf, dass ihr euch respektvoll demgegenüber verhaltet.Nehmt euren Müll wieder mit. Drückt keine Kippen am Boden aus.

Camper

Campingmobile und Wohnwagen sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellflächen erlaubt und müssen den Anweisungen des Einweisungs- und Sicherheitspersonals Folge leisten. Maximal 8m Länge und 3,5t Gesamtgewicht

Regeln

Bitte nehmt Rücksicht auf andere Camper, haltet die Nachtruhe von 22:00 bis 08:00 Uhr ein, entsorgt euren Müll ordnungsgemäß, haltet Rettungswege frei und befolgt bei Gefahr sowie jederzeit die Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann öffnen die Kassen?
Die Tageskassen öffnen am Freitag um 12:00 Uhr. Sichert euch eure Tickets am besten schon vorher online, um Wartezeiten zu vermeiden.
Ist Kartenzahlung möglich?
Nur teilweise, nehmt daher bitte unbedingt ausreichend Bargeld mit.
Gibt es Tagestickets?
Ja, Tagestickets für Freitag und Samstag sind sowohl im Online-Shop als auch an der Tageskasse verfügbar (solange der Vorrat reicht).
Wann öffnet das Camping-gelände?
Die Anreise für das Soizfest 2026 ist ab Freitag möglich. Das Camping-Gelände in Niedertaufkirchen öffnet offiziell um 10:00 Uhr. So habt ihr genug Zeit, eure Zelte aufzuschlagen, bevor das Programm startet.
Gibt es Parkplätze vor ort?
Ja, wir haben ausreichend Parkplätze direkt am Landgasthof Roßkothen reserviert. Bitte folgt bei der Anfahrt der Beschilderung.
Darf ich mit meinem camprer anreisen und übernachten?
Ja, Camper und auch reguläre PKWs dürfen auf den Campingplatz auffahren und du kannst direkt im oder am Auto campen.
sind glasflaschen auf dem gelände erlaubt?
Aus Sicherheitsgründen herrscht auf dem gesamten Festivalgelände ein Glasverbot. Bitte füllt eure Getränke in Plastikflaschen oder Dosen um.

Infos & Vorschriften

Wichtige Dokumente
Kurzinformation & Vorschriften Soizfest

Allgemeine Bestimmungen

Die Hausordnung (hängt bei den Zugängen zum Festivalgelände auf und kann auch auf der Soizfest Website eingesehen werden) ist verbindlich! Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus (somit auch am Campingplatz und am Parkplatz) und wird davon bei Verstößen uneingeschränkt Gebrauch machen.

Das Campen und der Zutritt zum Kerngelände sind nur mit gültigem Soizfest Ticket während der Öffnungszeiten möglich. Das Campen ist auch für Besitzer von Tagestickets zulässig.

  • Park-, Campingplätze sind ab Freitag, den 21.8.2026 10:00 Uhr geöffnet.
  • Park-, Campingplätze werden am Sonntag, den 23.08.2026 um 12:00 Uhr aufgelöst.
  • Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
  • Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern ist am Parkplatz verboten.
  • Parken auf eigene Gefahr – es gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ am Gelände einfahren und parken.
  • Die Platzvorgabe der Zelt- und Parkplätze sind einzuhalten.
  • Fluchtwege sind freizuhalten! Es ist verboten auf den Wegen zwischen den Zelt-/KFZ Reihen zu campieren oder zu parken. Verstöße werden mit einem Geländeverweis geahndet!
  • Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.

Sicherheitshinweise & Verbote

Jegliche Art von Gaskartuschen, Gasflaschen und/oder brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Park-, Camping- sowie Kerngelände, etc.) für Besucher strengstens verboten! Ausnahmen bilden hier lediglich die in zugelassenen Wohnmobilen fest verbaute und vom TÜV geprüfte Gasinstallation.

Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher Eigenverantwortlich ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen (anzeigen durch Einschalten der Warnblinkanlage)!

Am gesamten Gelände gilt strengstes Glas- und Sperrmüllverbot! Das Graben von Löchern ist am gesamten Gelände strengstens untersagt! Am gesamten Gelände weiters verboten:

  • Entfachen von und Hantieren mit offenem Feuer
  • Bierkisten, sperrige Gegenstände
  • Fahrräder, Mopeds
  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper jeglicher Art
  • Haustiere jeglicher Art
  • Drogen
  • Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä.
  • Drohnen sowie andere Flugobjekte, wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä.

Wir möchten euch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl beim Zugang zum Campingplatz, sowie zum Kerngelände Kontrollen durchgeführt werden und nicht zugelassene (z.B. Biergarnituren, sperrige Gegenstände) sowie gefährliche Gegenstände (z.B. Glasflaschen, Waffen etc.) Abgenommen werden! Das Mitnehmen von gefährlichen Gegenständen verstößt gegen die Hausordnung und kann im extremen Fall zum Ausschluss des Soizfest führen.

Hausordnung Soiz Fest

Es gelten ausnahmslos und ohne Ausnahme die Hausordnung, die Sicherheitshinweise und die allgemeinen Hinweise des Veranstalters; diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheitspersonal des Veranstalters konkretisiert oder adaptiert werden und sind ebenso ausnahmslos einzuhalten.

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen, u.ä.). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst, allenfalls auch online, angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist (auch) in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!

Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen (durch Einschalten der Warnblinkanlage)!

Jegliche Art von Gaskartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sowie Drohnen und andere Flugobjekte sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!

Parkplatzordnung

Geltung

Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz beim Soizfest und ist ausnahmslos einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Soizfest Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist unbedingt und ausnahmslos Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht des Veranstalters verwiesen. Am Parkplatz gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz auffahren und parken.


Verbote

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist strikt einzuhalten; es ist ausnahmslos und strengstens verboten und ausdrücklich untersagt, auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos und strengstens verboten. Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist ausnahmslos und strengstens verboten.


Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Campingplatzordnung

Geltung

Mit dem Betreten/Befahren des Campingplatzes erkennt der Besucher die Campingplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Diese Campingplatzordnung gilt für den Campingplatz, sowie allen zugehörigen Bereichen (Eingang Kerngelände, Auf- und Abfahrtsbereich Camping) beim Soizfest. Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle. Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen. Der Campingplatz, mit allen oben erwähnten zugehörigen Bereichen, darf von Besuchern nur mit gültiger Soizfest Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeiten benutzt werden. Die Einfahrt auf den Campingplatz ist nur mit gültigem Wochenendticket gestattet. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf die Campingplätze auffahren oder parken. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist unbedingt und ausnahmslos Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.


2. Verbote

Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von offenen Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet. Gasflaschen, die Bestandteil einer ordnungsgemäß installierten Flüssiggasanlage eines Wohnmobils, Wohnwagens oder Campingfahrzeugs sind, sind zulässig, sofern die Anlage über eine gültige Prüfung verfügt und die Gasflasche ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Halterung bzw. im Gaskasten verstaut ist. Lose Gasflaschen und Gaskartuschen sowie mobile Gaskocher und Gasgeräte sind nicht gestattet.


Es ist weiters verboten, Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) außer den in den Fahrzeugtanks enthaltenen Mengen am Campingplatz mit sich zu führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten. Es ist ausdrücklich und ausnahmslos untersagt, Campingflächen für andere Besucher zu reservieren oder Flächen abzustecken, die nicht unmittelbar als eigene Zeltplätze benötigt werden.


Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten. Ebenso das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Campingplatz und auch das Graben von Löchern. Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Campingplatz. Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Campingplatz ist den Besuchern nicht gestattet.


Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Wasserspender, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches). Einrichtungen am Campingplatz, wie Pavillons, Biertische, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente sind nicht gestattet.


Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle. Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen.


Auf dem Campingplatz gilt täglich zwischen 17:00 und 08:00 Uhr ein Fahrverbot. Ausgenommen sind Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei sowie Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes und Veranstalters. Fahrzeuge über 8 Meter Fahrzeuglänge oder 3,5 t zulässiger Gesamtmasse dürfen nicht auf den Campingplatz auffahren.


Weiters sind nicht gestattet:
1. Die Mitnahme von Drogen;
2. Die Mitnahme von Tieren;
3. Die Mitnahme von Stromaggregaten;
4. Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und dgl.;
5. Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä.;
6. Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä.;
7. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde;
8. einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen;
9. Das Einsammeln von Gegenständen, die gegen ein Pfand ausgegeben werden, durch Personen, die das Pfand nicht begeben haben, ist untersagt und führt widrigenfalls zu einem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Pfandrückgabe.


Zusätzliche Verbote:
Ab 20:00 Uhr ist Musik auf dem Campingplatz nur noch in Zimmerlautstärke gestattet. Von 22:00 bis 08:00 Uhr gilt Nachtruhe. Während dieser Zeit sind Musikanlagen und sonstige vermeidbare Lärmquellen nicht gestattet. Das offizielle Veranstaltungsprogramm ist hiervon ausgenommen. Unabhängig davon ist auf die umliegenden Anwohner jederzeit Rücksicht zu nehmen.


Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden. Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Soizfest und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet nicht vor der Beendigung des Abbaus nach dem Soizfest. Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Soizfest führen. Der Sicherheitsdienst vertritt den Veranstalter bei der Durchsetzung seines Hausrechts.

Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

Geltungsbereich

Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Partybereich) beim Soizfest und ist ausnahmslos einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.


Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Soizfest Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist ausnahmslos und umgehend Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.


Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle einverstanden; ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen, Behältnissen, Kleidung und dergleichen).


Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahren verwertet werden dürfen.


Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens und ausnahmslos verboten (Zuwiderhandlungen werden geahndet):
1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten;
2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen;
3. Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten;
4. Große Taschen, Rucksäcke – erlaubt sind Taschen u.Ä. in der Größe bis maximal A4.
5. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, sog. „Selfie Sticks“;
6. Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen;
7. Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.ä.;
8. Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.ä.;
9. Bild- und Tonaufnahmegeräte;
10. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde;
11. Die Mitnahme von Drogen;
12. Die Mitnahme von Tieren;


Weiters ist verboten:
1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art;
2. Das Mitnehmen von Speisen;
3. Stagediving und Crowdsurfen;
4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen;
5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge;
6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren);
7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten;
8. Einrichtungen wie Bar, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches);
9. Einrichtungen am Gelände, wie Wohnhaus, Nebengebäude, Holzhütte, Gartenanlage zu betreten oder zu besteigen
10. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
11. Das Betreten der Bühnen und des Backstage-Bereichs sowie aller anderen öffentlich nicht zugänglichen Bereiche;
12. Am Veranstaltungsgelände einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen;
13. Das Einsammeln von Gegenständen, die gegen ein Pfand ausgegeben werden, durch Personen, die das Pfand nicht begeben haben, ist untersagt und führt widrigenfalls zu einem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Pfandrückgabe.


Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.


Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.


Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Soizfest und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet nicht vor der Beendigung des Abbaus nach dem Soizfest Festival.


Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und entschädigungslosem Verlust der Eintrittsberechtigung zum Soizfest führen. Der Sicherheitsdienst vertritt den Veranstalter bei der Durchsetzung des Hausrechts.

D. Sicherheitshinweise zur Hausordnung Soizfest

Allgemeine Bestimmungen

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und/oder dem Zutritt zum Bühnengelände gelten auch diese Sicherheitshinweise vereinbart und anerkannt. Auch den Sicherheitshinweisen unterliegen alle Personen, die sich am Bühnengelände aufhalten. Die Einhaltung der Sicherheitshinweise ist verpflichtend und wer dagegen verstößt, kann vom Gelände verwiesen werden. Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus (somit auch am Campingplatz und am Parkplatz) und wird davon bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Vorschriften, die Sicherheitshinweise oder andere gesetzliche Grundlagen uneingeschränkt Gebrauch machen, wobei der Entzug der Eintrittskarte und der Verweis vom Gelände mit dem Verlust von Rückerstattungsansprüchen sowie sonstigen Ansprüche und auch mit anteiligen Kostenbelastungen für Verwiesene verbunden ist.


Zum Gelände haben nur Personen Zutritt, die vom Veranstalter zugelassen sind und/oder die über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können Eintrittskarten durch den Veranstalter ersatzlos eingezogen werden. Vor Ort können zusätzlich zum Preis für das Ticket weitere Kosten anfallen (z.B. Nahrung und Getränke, Müllsammelgebühren, Becherpfand, etc.).


Jeder ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Nach erfolgtem Zutritt sind Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Missbrauch hat den Ticketentzug zur Folge. Eintrittskarten werden beim Zutritt zum Gelände entwertet und dem Besucher ein Armband angelegt. Werden beim neuerlichen Zutritt nicht das unbeschädigte Armband und die entwertete Eintrittskarte vorgewiesen, besteht kein Anspruch auf Zutritt. Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes!


Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzte Sicherheitsorgane (Ordnungsdienste), der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Gelände verwiesen.


Am Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird und das Gelände samt seinen Einrichtungen ist sorgsam und schonend zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährdet, oder gefährliche Gegenstände oder sonstige verbotenen Gegenstände (z.B. Pyrotechnik) mit sich führt, dem kann der Zutritt verweigert oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.


Der Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sind sowohl beim Eintritt als auch am Gelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung von Sachverhalten Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen und die Identität zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle nicht erteilt, dem kann der Zutritt verwehrt oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.


Der Veranstalter bittet alle Besucher zu ihrer eigenen Sicherheit auf Taschen, Rucksäcke und Behältnisse aller Art zu verzichten. Was Besucher nicht unbedingt am Gelände benötigen, sollte unbedingt überhaupt zu Hause, am Campingplatz oder versperrt im Auto zurückgelassen werden.


Auf dem gesamten Gelände gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen). Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters nicht zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.


Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.


Werbemaßnahmen gleich welcher Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind grundsätzlich untersagt, Das Verteilen von Flugzettel, Werbematerial, Zeitschriften und Ähnlichem ist ebenso untersagt wie das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art oder die Durchführung von Sammlungen.


Unterbrechung / (Teil-)Absage

Aus Sicherheitsgründen (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) kann es erforderlich sein, dass wir das Gelände teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf auch nur teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Unseren Anweisungen bzw. den Anweisungen des Ordnerdienstes ist unmittelbar und vollständig Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Es gilt unsere Hausordnung. Weitere verbindliche Informationen stellen wir über unsere Website zur Verfügung.


Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns bei witterungsbedingten Gefährdungsmöglichkeiten jedoch vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen; dasselbe gilt für solche Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen aufgrund behördlicher Anordnung. Auch Programm- und Besetzungsänderungen behalten wir uns vor. Ansprüche wegen der Absage einzelner Künstler/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Dasselbe gilt für Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen, die uns vorbehalten sind und die zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung berechtigen und auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere Künstler/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen und die Haftung des Veranstalters auf das größtmögliche gesetzlich zulässige Ausmaß beschränkt.


Das Mitführen, Tragen oder Zeigen verfassungswidriger, rassistischer, menschenverachtender, extremistischer oder diskriminierender Symbole, Kennzeichen, Kleidungsstücke oder Parolen ist auf dem Festivalgelände untersagt. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Regel verstoßen oder durch entsprechendes Verhalten den Festivalfrieden gefährden, den Zutritt zu verwehren bzw. vom Gelände zu verweisen.


Wir stehen für ein offenes, vielfältiges und respektvolles Miteinander. Toleranz endet dort, wo die Würde, Sicherheit und Freiheit anderer Menschen angegriffen oder eingeschränkt werden.

Kein Bier für Nazis

Kein Bier für Nazis.